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Erbengemeinschaft,§ 3 Nr. 3 GrEStG

Im Jahr 2008 stirbt Großvater V. Erben sind die Enkel A und B zu je 50 %. A und B, welche Geschwister sind, bilden eine Erbengemeinschaft, faktisch eine GbR, welche aber nicht gesondert gegründet wird. Alleinige Erbmasse ist eine Immobilie im Wert von 500.000 €. Im Jahre 2020 möchte A die B auszahlen, um zu 100 % Eigentümer zu sein. Frage: Entsteht dadurch Grunderwerbsteuer?
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