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Übertragung,Ehefrau

Der Gewerbetreibende G kauft mit seiner Ehefrau F gemeinsam ein bebautes Grundstück mit der Absicht, es in Teileigentum aufzuteilen – in einen gewerblichen Teil, den die Ehefrau an seinen Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) vermieten soll, und einen Wohnteil, der auf G entfällt und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden soll. Der Kauf ist notariell vollzogen, die Finanzierung auf beide Ehegatten einheitlich zu gleichen Anteilen einheitlich abgeschlossen. Bis zur endgültigen Aufteilung des Grundstücks ist ein einheitliches Kaufpreisdarlehen vereinbart, das nach Vorliegen des Teilungsplans durch gesonderte Darlehen der Teileigentümer abgelöst werden soll. Aufgrund von Verzögerungen durch genehmigungsrechtliche Einwände und Arbeitsüberlastung des mit dem Teilungsplan beauftragten Architekten erwägt G, auf die Teilung des Grundstücks zu verzichten und seinen Grundstücksanteil auf die Miteigentümerin F zu übertragen, um von ihr dann den gewerblichen Teil entsprechend den zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Flächen anzumieten. Frage: Kann es durch die Übertragung des Grundstücksanteils von G auf F unter Übernahme dessen Finanzierungsanteils bei F nochmals zu einer Belastung mit Grundwerbsteuer kommen?   
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