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§ 5 GrEStG,Miteigentumsanteile

A + B haben als Einzelpersonen Grundstückanteile von 5 % (A) und von 20 % (B) erworben. Demnach liegt unserer Auffassung nach eine Bruchteilsgemeinschaft vor. Gleichzeitig wurde eine GbR von A + B gegründet, davon hält A 20 % und B 80 % (also gleiches Verhältnis wie in Satz 1). Hier liegt eine Gesamthandsgemeinschaft vor. Die GbR hat auch in Höhe von 25 % Grundstückanteile erworben. Können die Anteile der Bruchteilsgemeinschaft von A + B nach § 5 GrEStG steuerfrei in die GbR eingelegt werden? Unsicherheit besteht darin, ob die übergebende Gesellschaft eine Bruchteilsgemeinschaft sein darf.
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