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§ 6a GrEStG,Einbringung,Steuerbefreiung im Konzern

Unsere Mandantin ist eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft (Sitz + Ort der Geschäftsleitung in Deutschland). 100%ige Muttergesellschaft ist eine Schweizer AG, die in Deutschland nur mit ihren anderen Beteiligungen an gewerblichen GmbH & Co. KGs beschränkt steuerpflichtig ist. Die Schweizer Muttergesellschaft erwägt, ihre 100 % Kommanditanteile an einer deutschen GmbH & Co. KG (auch 100 % Anteilseigner der deutschen Komplementär GmbH) gegen neue Anteile an der deutschen Kapitalgesellschaft (unsere Mandantin) einzubringen. Die Einbringung soll zu gemeinen Werten stattfinden (keine Buchwerteinbringung nach § 20 UmwStG gem. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 4 UmwStG möglich). Greift in diesem Fall die GrESt-Befreiung nach § 6a GrEStG?
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