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Wechsel,Bruchteilsgemeinschaft,Gesamthandsgemeinschaft

Unsere Mandantin (eine Erbengemeinschaft) hat vor vielen Jahren ein Grundstück im Wege der Erbfolge erworben. Die Gesellschafter wurden im Grundbuch als Bruchteilseigentümer eingetragen. Die Erbengemeinschaft wird ordentlich beim Finanzamt geführt, da sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Nunmehr wollen die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft die Erbengemeinschaft – aus Haftungsgründen – in eine GbR „umwandeln“ bzw. die Eigentumsanteile auf eine neu zu gründende GbR übertragen. Die Beteiligungsverhältnisse sollen sich hierdurch nicht ändern. Meiner Ansicht nach muss die GbR ins Grundbuch eingetragen werden. Nun meine Fragen: 1) Löst dieser Vorgang Ertragsteuern aus? 2) Ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig?
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