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einheitliches Vertragswerk,Vertragstrennung

Der Bauunternehmer besitzt ein Grundstück im Privatvermögen. Das Grundstück soll an eine Privatperson veräußert und ein Gebäude durch den Bauunternehmer errichtet werden. Da hier m. E. ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, würde sowohl für das Grundstück als auch das Gebäude Grunderwerbsteuer anfallen! Eine Besteuerung für das gesamte bebaute Grundstück will der Käufer allerdings vermeiden. Eventuell würde das Bauvorhaben deshalb scheitern. Die beiden Parteien sind bisher noch nicht vertraglich in irgendeiner Weise gebunden. Das Gebäude soll nach den Wünschen des Käufers errichtet werden. Kann durch Splittung des Kaufvertrags des Grundstücks und des Vertrags für die Gebäudeerrichtung die Besteuerung des Gebäudes vermieden werden? Alternativ kann der Bauunternehmer das Grundstück an die Gemeinde wieder zurückgeben. Die Gemeinde verkauft das Grundstück dann an die Privatperson. Der Bauunternehmer errichtet dann für die Privatperson das Gebäude. Würde die Privatperson dann nur die GrESt auf das Grundstück zahlen müssen?
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