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Gründung GbR,Interpolation,Steuerbefreiungen

Die Eltern V und M haben zwei Kinder K1 und K2. Jeder der vier Beteiligten hat je eine schuldenfreie Immobilie im Wert von 500.000 €. Fragen: 1) Wenn alle vier Personen die Immobilien in eine gemeinsame GbR einbringen, könnte dann Grunderwerbsteuer entstehen? 2) wie 1), aber die Immobilien haben unterschiedliche Werte, d.h., K1 hat eine Immobilie mit Wert von 200.000 €, K2 hat eine Immobilie mit Wert von 800.000 €. Die Immobilien der Eltern sind nach wie vor jeweils 500.000 € wert.
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