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Änderung Kaufvertrag,aufschiebende Bedingung,Entstehung der Steuer

Vater V und Mutter M kaufen von einer dritten Person D ein Grundstück deutlich unter dem Marktwert, so dass eine gemischte Schenkung vorliegt, Kaufpreis € 100.000, Wert € 800.000. Der Notarvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass es eine Finanzierungszusage für Kaufpreis und Schenkungsteuer gibt. V und M möchten nun, dass auch Tochter T und Sohn S in den Vertrag aufgenommen werden, so dass die Schenkungsteuer mit Steuerklasse III sinkt. Gemäß Notar kann vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung eine Ergänzung der Urkunde unterzeichnet werden, so dass Vertragspartner auch S und T sind und es somit vier Beschenkte gibt. Fällt damit ein zweites Mal Grunderwerbsteuer an?
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