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Grunderwerbsteuerreform,Share Deals

Wir hätten eine Frage zur geplanten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes und bitten um steuerliche Würdigung. Fragen 1. Wann wird die Änderung des GrESt hinsichtlich der Absenkung der Beteiligungsgrenze von 95 % auf 90 % und Erhöhung der Behaltefristen von fünf auf zehn Jahre voraussichtlich beschlossen? 2. Ab wann ist die Neuregelung voraussichtlich anzuwenden, rückwirkend ab 01.01.2020 bzw. ab Inkrafttreten des Änderungsgesetzes? 3. Wird im Falle der Gesetzesänderung die 90-%-Mindestbeteiligungsgrenze auch auf den Zeitraum vor 31.12.2019 angewendet? 4. Wird im Falle der Gesetzesänderung die zehnjährige Vorbehaltefrist auch auf den Zeitraum vor 31.12.2019 ausgedehnt?
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