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§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG,§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG,Grundschuld

Eine Grundstücksgemeinschaft ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Da es zum Streit unter den Eigentümern gekommen ist, kam es zu einer Teilungsversteigerung. Zwei bisherige Eigentümer haben das Grundstück im Rahmen des Mindestgebots erworben. Nunmehr liegt der Grunderwerbsteuerbescheid für diesen Rechtsakt vor. Danach sollen zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören: – übernommene Leistungen und Grundstücksbelastung Abt. III in Höhe der ursprünglichen Grundschuld, – ein sogenannter Ersatzwert aus Abt. II in geringer Höhe, – das Meistgebot. Ich bin mir bei dem im ersten Spiegelstrich genannten Sachverhalt nicht endgültig sicher, ob die ursprüngliche Grundschuld tatsächlich der Grunderwerbsteuer unterliegt, und hätte gerne hierzu Ihr Urteil. Die valutierende Grundschuld liegt ungefähr bei 20 % der eingetragenen Belastung.
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