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Verein,Gemeinnütziger Verein,Identitätswahrung

1) Wenn ein e.V. auf seine Rechtsfähigkeit verzichtet (Löschung im Vereinsregister), entsteht durch Mitgliederentscheid ein nicht rechtsfähiger Verein – hat dieser Vorgang eine steuerliche Folge (z.B. Grunderwerbsteuer für Bestandsimmobilien, Körperschaftsteuer)? 2) Im zweiten Schritt erfolgt – nach bisheriger Planung – dann der Zusammenschluss mehrerer nicht rechtsfähigen Vereine (alle in der Rechtsform einer Person des privaten Rechts nach Handwerksordnung), jeweils unter Rechtsaufsicht der zuständigen Ministerien. Hat der Zusammenschluss dieser eine steuerliche Folge? Ist dies eine Verschmelzung nach Umwandlungsgesetz?
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