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Konfusion,§ 6 UmwStG

Eine GmbH soll auf ein bestehendes Einzelunternehmen verschmolzen werden. Der Einzelunternehmer ist auch einziger Gesellschafter der GmbH. Die GmbH hat eine Forderung gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer (Arbeitgeberdarlehen). Bei der Verschmelzung auf das Einzelunternehmen geht diese Forderung unter (Konfusion). Wann ist diese Forderung und wie auszubuchen? Geht sie bei der Bilanzierung zum 31.12. (steuerrechtlicher Übertragungsstichtag) gewinnmindernd unter und mindert damit die ausschüttbaren Einlagen nach § 7 UmwStG oder wird dies erst beim Übertragungsgewinn/-verlust berücksichtigt? Ich gehe davon aus, dass ein Konfusionsgewinn in diesen Fällen nicht zu berücksichtigen ist, da die Verbindlichkeit gegenüber der GmbH nicht mit der Forderung gegen den GGF differiert und mit der GmbH-Beteiligung in das Einzelunternehmen einzulegen wäre. Sollte ich Letzteres falsch sehen, bitte ich um kurzen Hinweis.
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