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Investitionsabzugsbetrag,§ 20 UmwStG,Rückwirkung

Wir haben ein Einzelunternehmen (e.K.) rückwirkend zum 01.01.2019 in eine GmbH umgewandelt. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2018 haben wir einen Investitionsabzugsbetrag. Dieser geht nun ja durch die Umwandlung verloren. Frage: Ist es noch möglich, aus der GmbH eine GmbH & Co. KG zu machen, damit der Investitionsabzugsbetrag übertragen werden kann?
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