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Einbringung EU-GmbH,Antrag auf Buchwertfortführung,§ 20 Abs. 2 UmwStG

Es wurde ein EU in eine GmbH eingebracht. In dem dazugehörigen Notarvertrag wurde darauf hingewiesen, dass die Einbringung zu Buchwerten erfolgt. Der Einbringungsvertrag liegt dem FA vor. Reicht das als Antrag für die Buchwertfortführung?
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