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Meldepflichten,Einbringungsgewinn

Welche steuerlichen Auflagen und Risiken bestehen, nachdem ein qualifizierter Anteilstausch zu Buchwerten nach § 21 UmwStG vorgenommen wurde? Insbesondere jährliche Meldepflichten an das Finanzamt und welche Sachverhalte führen zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Wertes und bei wem (einbringender und aufnehmender Rechtsträger)?
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