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Einbringung EU in GmbH,Buchwertfortführung,§ 20 UmwStG

Unser Mandant betreibt sein Unternehmen in der Form einer Einzelfirma. Gleichzeitig besitzt er parallel dazu eine GmbH. Das Einzelunternehmen soll zum Buchwert in die GmbH eingebracht werden. Allerdings soll das nicht im Wege einer Kapitalerhöhung bei der GmbH erfolgen, sondern der Wert (Kapitalkonto) des Einzelunternehmens soll in die Rücklage der GmbH eingestellt werden. Ist bei dieser Gestaltung die Buchwertfortführung möglich? Eine Kapitalerhöhung bei der GmbH soll nicht erfolgen, da hierfür für das Handelsregister ein Gutachten notwendig wäre und die Kosten dafür eingespart werden sollen.
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