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§ 24 UmwStG,Buchwert,Antrag

Eine RA-Kanzlei (Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG) wird in eine PersGes eingebracht (ebenfalls) Gewinnermittlung. Es wurde vergessen, einen Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen. Der Feststellungsbescheid der PersGes im ersten Jahr nach der Einbringung ist noch nicht materiell bestandskräftig. Gibt es hier die Möglichkeit, den Antrag nachzuholen, bzw. wird dieser benötigt?  
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