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Formwechsel,Buchwertübertragung

Eine GmbH ist durch einen Formwechselbeschluss im Jahr 2016 in eine GbR umgewandelt worden. Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde nun festgestellt, dass kein Buchwertantrag gestellt wurde. Die Buchwerte wurden dennoch durch die GbR fortgeführt. Ist ein Buchwertantrag bei einem Formwechsel tatsächlich notwendig, wenn die Buchwerte fortgeführt werden sollen? Kann der Buchwertantrag nachgeholt werden?
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