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Ketteneinbringung,§ 22 UmwStG,Sperrfristverstoß

Unser Mandant (natürliche Person) hat im ersten Schritt sein EU e.K. steuerneutral zu Buchwerten in eine GmbH (GmbH I) eingebracht. Unser Mandant möchte nun diese GmbH I zu Buchwerten in eine neu zu gründende Holding (GmbH II), an der er zu 100 % als natürliche Person beteiligt ist, einbringen. Bestehen beim zweiten Schritt Haltefristen oder andere Risiken? Unter Beachtung welcher Rechtsgrundlage ist dieser Vorgang steuerneutral zu Buchwerten möglich?
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