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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 24 UmwStG,BMF v. 11.11.2011 ? IV C 2 ? S 1978 b/08/10001,BStBl 2011 I S. 1314,Umbuchung der gesamthänderischen Kapitalrücklage

Ein EU wurde gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Ein-Mann GmbH Co. KG zu Buchwerten eingebracht (Stichtag 1.1.2019). Die Buchung erfolgte teilweise gg. Kapitalkonto I sowie gegen die gesamthänderisch gebundene Rücklage. Gibt es Bedenken, wenn die gesamthänderisch gebundene Rücklage mit Beschluss vom März 2020 herabgesetzt und ggf. einem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird?
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