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Einbringung GbR in GmbH & Co. KG,Steuerklärungen,Abschlüsse

Aus einer gewerblichen GbR soll durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und gleichzeitiger Neuaufnahme einer GmbH als Gesellschafter eine GmbH & Co. KG entstehen. Dies soll mit zum 28.02.2020 erfolgen. 1. Muss eine Schlussbilanz für die GbR und eine Eröffnungsbilanz für die GmbH & Co. KG erstellt werden? 2. Müssen zwei Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Feststellungserklärungen für das Jahr 2020 abgeben werden?
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