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Anteilstausch,Übertragung gegen Versorgungsleistungen,Sonderausgabenabzug

Sachverhalt: Unser Mandant hat zum 01.01.2019 GmbH-Anteile 1–25.200 im Wert von je 1 Euro (100 % der Beteiligung) seiner Eltern gegen Versorgungsrente übernommen. Die Versorgungsrente beträgt monatlich € 17.300,00 und kann als Sonderausgaben angesetzt werden und wird von den Eltern versteuert. Nunmehr möchte unser Mandant eine Holding-GmbH gründen und per Anteilstausch die GmbH-Anteile in diese GmbH einbringen. Es soll eine Sachgründung erfolgen. Fragestellung: 1. Unseres Erachtens ist die Versorgungsrente nach Einbringung der Anteile weiterhin als Sonderausgaben abziehbar. Ist das richtig? 2. Die Sachgründung soll steuerneutral erfolgen. Mit welchen Wert muss die Einbringung dazu erfolgen? § 21 (2) S. 5 UmwStG spricht von den Anschaffungskosten. Wie sind diese hier zu definieren? 3. Wenn die Anschaffungskosten aus der Kapitalisierung der Versorgungsrente erfolgen, gibt es dann die Möglichkeit, nur € 25.000,00 als Stammkapital und den Rest als Kapitalrücklage in der neu zu gründenden Kapitalgesellschaft auszuweisen?
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