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Zurückbehaltung Darlehen,§ 20 UmwStG

Wir möchten gern ein EU in eine GmbH (Einzelrechtsnachfolge) einbringen (§ 20 UmwStG). Die GmbH wurde schon gegründet. Das EU soll als Kapitalerhöhung gegen geringen Wert eingebracht werden. Das Problem bei diesem EU sind die ständigen hohen Entnahmen. Jetzt wurde auch noch ein Darlehen aufgenommen zur Finanzierung von Anlagegütern. Die Schulden decken fast genau das AV. 1. Kann man das Darlehen zurückbehalten und nicht miteinbringen? 2. Sind hierfür Besonderheiten zu beachten?
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