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Wohnsitz,§ 8 AO,Wohnung,Unterkunft

Eine Baufirma hat eine Lohnsteuerprüfung. Der Arbeitgeber beschäftigt fast ausschließlich Rumänen. Diese haben grundsätzlich keinen Wohnsitz in Deutschland. Deswegen mietet der Arbeitgeber Wohnungen oder Pensionen in der Nähe der Baustelle an und bezahlt diese vom Firmenkonto. Die Kosten werden als Betriebsausgabe verbucht. Der Lohnsteuerprüfer meint nun, es handelt sich um kostenfreie Gestellung der Wohnungen. Diese Wohnungen sind jedoch eigentlich nicht zum dauerhaften Wohnen zugelassen. Wie wäre es, wenn die Mitarbeiter z.B. bei Familienangehörigen ebenfalls einen Anlaufpunkt in Deutschland hätten, damit dort eventuell ein zweite Wohnung besteht? Die Mitarbeiter sind eigentlich ja auch noch in Rumänien gemeldet und haben dort Familie und ein Haus. Begründet das keinen Wohnsitz, so dass die Gestellung der Wohnung/Pension der Arbeitgebers als Reisekosten gezählt wird?
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