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Abfindung,Fünftelregelung,§§ 19,24 EStG

Ein Arbeitnehmer hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Von der Abfindungssumme werden 50 % in eine Deferred Compensation einbezahlt. Fälligkeit ist 2025. Die anderen 50 % der Abfindung werden über Lohnsteuerkarte ausbezahlt. Meine Frage ist, ob für die ausgezahlten 50 % der Abfindung die Fünftelregelung zur Anwendung kommt.
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