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Tantieme,fällig

Es geht um folgenden Sachverhalt. Ein Fremdgeschäftsführer soll per Tantieme am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Die Tantieme ist zweigeteilt, damit nicht nur kurzfristige Erfolge erzielt werden, sondern auch langfristige. Basis ist der EBIT des Jahres. Darauf erhält er 10 % Tantieme als Berechnungsgrundlage. 5 % sind festgestellt und werden entsprechend lohnversteuert und auch ausgezahlt – soweit unkritisch. Die anderen 5 % werden berechnet „festgestellt“, aber werden erst fällig bzw. ausgezahlt in fünf Jahren, wenn die Fünfjahresziele erreicht werden – dann wird dieser Betrag aus Jahr eins noch „fürs Stehenlassen“ per Multiplikator multipliziert. Frage ist, ob eine Lohnversteuerung vorzunehmen ist, obwohl nur die Höhe erst einmal festgelegt wurde, der Anspruch auf Auszahlung aber erst in fünf Jahren liegt bzw. bei Kündigung. Dass dann versteuert werden muss, ist auch klar. Es geht nur um das Thema, ob dadurch die Lohnsteuer in die Zukunft verlagert werden kann. Aufgrund der Multiplikation mit den langfristigen Zielen sehe ich auch einen entsprechenden Anreiz und somit auch eine einem „Fremdvergleich“ standhaltende Vereinbarung. Der Geschäftsführer ist auch ein Fremder.
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