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Beratungsleistungen,Auflösung des Dienstverhältnisses

Unternehmen A wird vom Unternehmen B beauftragt, deren Mitarbeiter im Rahmen von Abfindungsangeboten zu beraten. Die Abfindungsangebote sind freiwillig. Jedoch muss sich der Mitarbeiter entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht, und muss dies auch A mitteilen. Den Mitarbeitern des Unternehmens B wird angeboten, (freiwillig) vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags eine Beratung durch die Mitarbeiter des Unternehmens A in Anspruch zu nehmen. Die Beratung umfasst die Herleitung der Abfindungssumme/Erläuterung der Rahmensozialpläne sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Implikationen. Unternehmen A und Unternehmen B vereinbaren Beratungstage, an denen die Mitarbeiter von Unternehmen B beraten werden. Alle notwendigen Informationen (z.B. Rentenauskunft, Steuerbescheide) werden von den Mitarbeitern des Unternehmens B bereitgestellt. Frage: Ist diese Art der Beratung als geldwerter Vorteil zu sehen?
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