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Arbeitsessen,Pauschlierung Lohnsteuer

Ein Transportunternehmern führt wöchentlich (dauernd) eine Besprechung mit verschiedenen Mitarbeitern durch, in welchem über Arbeitsabläufe, Sicherheitsbestimmungen u.Ä. gesprochen wird. Hierbei wird ein Frühstück (Brot, Brötchen, Brotaufstrich, Wurst, Käse und Getränke) gereicht. Wie wird dieses Frühstück versteuert und versichert? Kann eine pauschale Besteuerung mit 25 % durchgeführt werden?
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