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private Pkw-Nutzung,Verrechnungskonto,GGF

Die Privatnutzung des betrieblichen Pkw des Gesellschafter-Geschäftsführers wurde anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches ermittelt. Im GGF-Anstellungsvertrag ist die Privatnutzung als Gehaltsbestandsteil aufgeführt. Aufgrund des Fahrtenbuches wurde diese aber nicht über die laufende Lohnabrechnung, sondern erst bei Erstellung des Jahresabschlusses als Forderung gegenüber dem Gesellschafter-GF und Ertrag mit USt ausgewiesen. In der laufenden Betriebsprüfung möchte der Betriebsprüfer den Privatanteil nun lohnversteuern. Unsere Fragen: 1. Darf der Betriebsprüfer dies lohnversteuern? 2. Ist es nicht so, dass durch die Buchung auf das Forderungskonto des Gesellschafters, dass vom GGF wieder auszugleichen ist, eine Zuzahlung zu den Kfz-Kosten anzunehmen ist und diese somit keinen lohnsteuerpflichtigen Sachverhalt auslöst?
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