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§ 8 EStG,Gutscheine,Sachbezüge

Zu folgender Problematik bitte ich Sie, ein wissenschaftlich begründetes Kurzgutachten zu erstellen. Einige Mandanten überreichen ihren Mitarbeitern eigens gefertigte Gutscheine über 44,00 EUR, die diese dann gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung auf ihr Konto überwiesen bekommen. Zum Beispiel: – Gutschein für den Monat Januar 2020 – Für: Monatskarte Straßenbahn (oder Tankgutschein) – Arbeitgeber: XY – Arbeitnehmer: AB – Zeitpunkt der Hingabe des Gutscheins: 31.01.2020 – Datum, Unterschrift XY – Der Gutschein soll ausgezahlt werden auf das Konto DE52 2001 XXXXXXX und nicht mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Meine Fragen zum Sachverhalt: 1. Ist eine derartige Regelung seit dem 01.01.2020 noch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei? 2. Welche Möglichkeiten, einen steuerfreien Sachbezug von 44,00 EUR an Arbeitnehmer zu gewähren, bestehen derzeit noch? 3. Ist es schädlich, wenn die Sachbezugszuwendungen bereits im Arbeitsvertrag vereinbart werden, oder müssen diese zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden?
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