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Sachbezug,Gutschein

Frage: Mandant möchte seinem Mitarbeiter einen Warengutschein (44-Euro-Grenze) zugutekommen lassen. Üblicherweise handelt es sich hier um Tankgutscheine. Da der Arbeitnehmer aber zu Fuß zur Arbeit kommt, wollte der Mandant ihm einen Gutschein eines Discounters (z. B. ALDiI, Lidl o.Ä.) geben. Ist das genauso möglich wie ein Tankgutschein? Wenn weitere Mitarbeiter dazukommen, kann der Mandant dann demjenigen Mitarbeiter, der immer mit dem Auto zur Arbeit kommt, einen Tankgutschein geben und dem anderen Mitarbeiter einen Gutschein für einen Discounter oder auch ein Bekleidungsgeschäft?  
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