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Wäschegeld,Steuerfreiheit,§ 3 Nr. 31 EStG

Eine Physiotherapiepraxis beschäftigt mehrere Therapeuten. Diese tragen bei der Arbeit ihre persönlichen Kleidungsstücke. Der Arbeitgeber möchte den Mitarbeitern nun eine Kostenerstattung für die Wäsche der Kleidung zukommen lassen. In welchem Rahmen ist dies steuer- und sozialversicherungsfrei möglich? Wie ist dies bei 450-€-Kräften zu sehen?
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