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Virtual stock options,Lohnsteuerabzug,Zahlungspflicht der Gesellschaft

Bei der Finanzierungsrunde mit Kapitalgebern wird einer GmbH auferlegt, Mitarbeiterbeteiligungen auszugeben. Dies soll in Form von Virtual Stock Options geschehen, so dass keine direkte Beteiligung am Unternehmen vorliegt, sondern die Mitarbeiter beim Exit der ursprünglichen Gesellschafter am Veräußerungserlös beteiligt werden. Diese virtuelle Beteiligung soll als Ergänzung zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Wie verhält es sich im Falle des Exits? Die Gesellschafter versteuern ihren Anteil über die Einkommensteuer und die Arbeitnehmer über den Lohn. Wie läuft die Abrechnung? Fragestellung am Beispiel: Die Mitarbeiter erhalten 5 % des Veräußerungserlöses. Muss der Käufer der Anteile die 5 % des Kaufpreises dann in das Unternehmen einzahlen und davon die Mitarbeiter bezahlen, oder geschieht dies aus den vorhandenen liquiden Mitteln?
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