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Gutschein an Arbeitnehmer,Nachträgliche Kostenerstattung,§ 8 Abs. 2 EStG

Handelt es sich bei folgendem Sachverhalt um Sachlohn oder um Barlohn? Der Arbeitgeber (AG) sagt zum Arbeitnehmer (AN), er solle sich monatlich bei der Drogerie D einen Gutschein über 44 Euro besorgen – er (AG) übernimmt dann die Kosten. Info: Dieser Gutschein kann nur für das Warensortiment von D eingelöst werden – eine Auszahlung von Geld ist damit nicht möglich. Der AN besorgt diesen Gutschein und lässt sich dafür eine Rechnung geben. Der AN löst den Gutschein bei der Drogerie erstmal nicht ein. Der AN geht zum AG, gibt diesem die Rechnung für den Gutschein und lässt sich den Betrag i. H. v. 44 Euro vom AG auszahlen. Falls es sich hier um Barlohn handelt: Wie müsste der Durchführungsweg gändert werden, damit der Gutschein als Sachlohn zu werten ist?
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