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Dienstwohnung,Handelsvertreter

Mein Mandant ist Immobilienmakler im Luxusferienwohnungenresort. Er verkauft exklusive Wohnungen in Resorts an Nord- und Ostsee. In diesem Zusammenhang arbeitet er mit unabhänigen Handelsvertretern zusammen, die vor Ort für ihn tätig werden. Um die Abläufe zu vereinfachen, stellt er den Handelsvertretern „Dienstwohnungen“ zur Verfügung, die sie kostenfrei nutzen können. Inwiefern ist dies Teil des Entgeltes? Muss hier ein Sachbezug angegeben werden?
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