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Doppelte Haushaltführung,Kosten Zweitwohnung

Eheleute wohnen in X-Stadt. Ehefrau EF ist selbständig und betreibt zwei Hotels (ein Betrieb mit zwei Betriebsstätten): in X-Stadt und in Y-Stadt. EM ist im Betrieb der EF angestellt und ist für das Hotel in Y-Stadt zuständig, wo er auch wohnt und überwiegend tätig ist. Dem Angestellten EM wird freie Unterkunft zur Verfügung gestellt, die steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt wird. Liegt damit ein doppelter Haushalt im einkommensteuerlichen Sinne vor? Frage: Kann der Arbeitgeber (EF) dem Arbeitnehmer(EM) in diesem Fall die Unterkunft steuer- und SV-frei (aufgrund des doppelten Haushalts) zur Verfügung stellen?
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