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§ 3 Nr. 15 EStG,ÖPNV

Soweit der Arbeitgeber die Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel zusätzlich zum Arbeitslohn seinen Arbeitnehmern gewährt, sind diese gem. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Ein Arbeitnehmer lebt in Stuttgart und teilt sich mit seinem Partner ein Auto. Jetzt fährt der Arbeitnehmer teilweise mit dem Auto und teilweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Jetzt wäre die Frage, ob die Fahrkarten vom Arbeitgeber auch begünstigt bleiben, wenn der Partner diese mitnutzt, wenn der Arbeitnehmer die Karte nicht braucht (man kann für einen Aufpreis zwei Personen auf eine Karte laufen lassen).
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