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Geschenke von Dritten,Arbeitslohn-Zuwendungen,§ 19 EStG

Wir betreuen einen Verein. Im Rahmen des Vereins werden eine Kinderkrippe und weitere Kinderbetreuungseinrichtungen geführt. Mitglieder des Vereins sind die Eltern der Kinder, die von den Mitarbeitern des Vereins betreut werden. Die Mitarbeiter sind alle vom Verein angestellt. Der Verein erhält die üblichen öffentlichen Zuschüsse. Die Eltern bezahlen aber auch ca. ein Drittel der gesamten Aufwendungen. Zu Weihnachten, zum Geburtstag und zum Abschied oder zu anderen Sonderanlässen schenken die Eltern im Einzelfall den Erzieherinnen Geldbeträge oder Sachgeschenke, im Einzelfall von durchaus bis zu 100,00 Euro. Dies ist aber selten. Das durchschnittliche Geschenk dürfte sich im Preis zwischen 20,00 Euro und 50,00 Euro bewegen. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Geschenke der Eltern für Lohnsteuer und Sozialversicherungszwecke zu erfassen sind. Arbeitgeber der Mitarbeiter ist zweifelsfrei der Verein. Können die Eltern aber sozusagen durchgereicht als Arbeitgeber angesehen werden? Sind die Geschenke der Eltern sonst freigiebige Zuwendungen, die bestenfalls nach den Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu behandeln sind? Mit den Geschenken ist keinesfalls eine Gegenleistung verbunden. Die teuersten Geschenke werden zum Abschied gewährt. Eine Gegenleistung kann also gar nicht mehr erbracht werden.
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