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heterogener Formwechsel,§ 6 Abs. 4 GrEStG

Sachverhalt:Die L GmbH ist Eigentümerin eines wertvollen Grundstücks. Alleinige Gesellschafterin der L GmbH ist die C GmbH. Gesellschafter der C GmbH sind zu 26 % die H GmbH und zu 74 % die M GmbH. Alleiniger Gesellschafter der H GmbH und M GmbH ist die natürliche Peron S. Mit Ausnahme der L GmbH gibt es keinen Grundbesitz in diesem Unternehmensgeflecht. S, H GmbH und M GmbH sind zudem keine Unternehmer i.S.d. UStG.Vorliegend soll die L GmbH in eine (L) GmbH & Co. KG umgewandelt werden, bei der die C GmbH alleinige Kommanditistin ist. Die Komplementär GmbH ist nicht am Gewinn, Vermögen und den stillen Reserven beteiligt. Nach dem Formwechsel ist angedacht, das Grundstück der L GmbH & Co. KG an die C GmbH zu fremdüblichen Konditionen zu verkaufen.Frage: Wie ist der Umwandlungsvorgang (Formwechsel) aus grunderwerbsteuerlicher Sicht zu beurteilen? Ist danach ein Verkauf des Grundstücks aus der Gesamthand (L GmbH & Co. KG) an den Gesellschafter (C GmbH) möglich, ohne dass vorliegend Grunderwerbsteuer ausgelöst wird – ggf. auch mit zeitlichem Abstand (z.B. in sechs Jahren)?Es wäre nett, wenn Sie die Ausführungen mit entsprechenden Fundstellen (§§, Richtlinien, Rechtsprechung, Kommentare, Aufsätze, ...) untermauern könnten. 
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