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Grunddienstbarkeit,Entgelt,Schenkungsteuer

Die natürliche Person X schließt einen notariellen Kaufvertrag eines bebauten Grundstücks rechtskräftig ab. Hierin sind Grunddienstbarkeiten über „Gastankmitbenutzung und Abwasserleitungsrecht“ vereinbart. Gegenleistungen für die Einräumung und die Ausübung der Dienstbarkeiten werden nicht vereinbart. Mit notarieller Urkunde soll nun eine Änderung des Nutzungsrechts erfolgen. Die bereits eingetragenen Dienstbarkeiten sollen künftig berechtigen, einen Teilbereich als Gartenfläche unter Ausschluss des jeweiligen Eigentümers des dienenden Grundstücks zu benutzen. Das Recht zum Abstellen von Fahrzeugen besteht nicht mehr. Hierzu werden keine Gegenleistungen vereinbart.Fragen:– Fallen für die Überlassung der Gartennutzung beim Erwerber zusätzlich Grunderwerbsteuer und evtl. Schenkungsteuer an?– Sollte hierzu eine Gegenleistung von pauschal 1.000,00 € vereinbart werden, unterliegt diese der Grunderwerbsteuer? Es handelt sich um eine zusätzliche Gartennutzung von 12 m².
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