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Einbringung,Gesamthand,Alleineigentümer

Sachverhalt: Der A hält ein Grundstück im Privatvermögen. Der A wird im Rahmen einer Tätigkeit als Bauträger das Grundstück mit 9 Wohnungen bebauen und dann diese Wohnungen verkaufen. Aus Haftungsgründen soll das Grundstück in eine GmbH & Co. KG eingebracht werden (also in die KG). Hierbei ist Folgendes geplant. Der A gründet ein Einzelunternehmen und lässt dieses als eingetragener Kaufmann eintragen. Das Grundstück wird in das Betriebsvermögen dieses Einzelunternehmens eingelegt. Dann tritt die A-GmbH, an der der A 100%iger Gesellschafter ist, als Vollhafter dem Einzelunternehmen bei, so dass das Einzelunternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu einer GmbH & Co. KG wird (operative KG mit Kommanditist A und Vollhafter A-GmbH). Am Anfang ist somit der A 100 % Eigentümer des Grundstücks, am Ende die GmbH & Co. KG, an der der A einziger Kommanditist ist.Frage: Fällt Grunderwerbsteuer an?
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