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Erwerb von Erbengemeinschaft,Steuerbefreiung,§ 3 Nr. 6 GrEStG

Zwei Geschwister haben nach dem Tod des Vaters ein Zweifamilienhaus als Erbengemeinschaft fortgeführt und wollen die Erbengemeinschaft nun beenden, indem eine der Beteiligten den Hälfteanteil der anderen erwirbt. Dies kann nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei geschehen.Im Anschluss soll das Zweifamilienhaus geteilt und eine Wohnung an der Sohn der Erwerberin verkauft werden. Dies wäre dann wieder grunderwerbsteuerfrei, da Verwandtschaft in gerader Linie.In einem Kommentar habe ich gelesen, dass Verwandte in gerader Linie eines Miterben auch beim Erwerb aus dem Nachlass grunderwerbsteuerfrei erwerben können als Kombination der Steuervergünstigungen aus § 3 Nr. 3 und Nr. 6 GrEStG.Bedeutet das, dass es im vorliegenden Fall hinsichtlich der Grunderwerbsteuer keinen Unterschied macht, ob der genannte Sohn von seiner Mutter oder direkt von der Erbengemeinschaft erwirbt? Hinsichtlich der anderen Kosten wäre der direkte Erwerb vermutlich ja von Vorteil.
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