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Anteilstausch,Konzernregelung

Für folgenden Sachverhalt bitten wir um Stellungnahme: Die Gesellschaft S GmbH hat als Gesellschafter die M-AG (Schweiz) zu 40 % und die T-GmbH (Deutschland) zu 60 %. Die S GmbH besitzt ein Grundstück. Die M-AG ist ebenfalls zu 100 % an der T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH ist damit eine Zwischenholding. Die M-AG und die T-GmbH haben die jeweiligen Anteile im Jahr 2012 erworben und seitdem unverändert in ihrem jeweiligen Betriebsvermögen als Beteiligung bilanziert.Die M-AG (Schweiz) bringt ihre Anteile an der S GmbH in die T-GmbH im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ein (§ 21 UmwStG). Danach hält die T-GmbH 100 % an der S GmbH. Die M-AG hält weiterhin 100 % an der T-GmbH, jedoch mit einem höheren nominellen Anteil.Löst die Einbringung Grunderwerbsteuer aus, oder kann die Befreiung nach § 6a GrEStG in Anspruch genommen werden?Ist der Buchwertansatz auf Antrag möglich?
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