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Parkrampe,Betriebsvorrichtung

Handelt es sich bei Parkrampen (hydraulische Hebebühnen, die Stellflächen für Pkws bieten) um Betriebsvorrichtungen oder Gebäudeteile? Das Finanzamt verweist auf das FG BaWü, 5 K 128/95, Kom. Borrutau, Tz. 117 zu § 2 GrEStG, wonach diese „regelmäßig“ als Teile des Gebäudes anzusehen sind. Gibt es dazu Angriffspunkte?
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