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GmbH-Anteilsveräußerungen,§ 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG

Wir bitten Sie, folgenden Sachverhalt in Bezug auf die Grunderwerbsteuerproblematik zu beurteilen: Sachverhalt: A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der AuB GmbH. Die AuB GmbH hält ein Grundstück, welches bebaut werden soll mit Eigentumswohnungen; diese sollen an Investoren veräußert werden. Nun haben A und B entschieden, die Gesellschaftsanteile zu veräußern, da sie das Projekt selbst nicht weiterverfolgen wollen (zumindest nicht in der vorhandenen Gesellschafterstruktur). Deshalb gibt es nun folgende Planung: A, C und D gründen eine neue Vermögens-GmbH, die ACD-GmbH. A, C und D werden zu je 1/3 an der ACD-GmbH beteiligt. Diese übernimmt maximal 94,9 % der Anteile des A und des B an der AuB-GmbH. Gesellschafter A der AuB-GmbH verbleibt mit mindestens 5,1 % in der AuB-GmbH. Frage: Entsteht durch die Abtretung der Gesellschaftsanteile (maximal 94,9 %) auf Ebene der AuB-GmbH eine Grunderwerbsteuer? Alternative: Wie Sachverhalt oben, aber A bleibt nicht Gesellschafter der AuB-GmbH mit mindestens 5,1 %, sondern er veräußert die Anteile an die Privatperson E. Diese ist nicht beteiligt an der ACD-GmbH! Person E könnte eventuell eine Ehefrau der Gesellschafter A, C oder D sein; wenn erforderlich, dann könnte Person E auch ein Dritter sein. Frage: Entstünde bei dieser Alternative Grunderwerbsteuer auf Ebene der AuB-GmbH?
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