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grundbesitzende GmbH,Erwerb Anteile,Bruder und Schwester

1992 hat Herr E 100 % der GmbH-Anteile im Wege der vorweggenommenen Erfolge teils unentgeltlich, teils durch eine dauernde Last übertragen bekommen. Die GmbH hat einen Teil einer Immobilie im Teileigentum bilanziert.2010 wurde die Schwester von Herrn E im Wege der Kapitalerhöhung zu 50 % Gesellschafterin (wirtschaftl. Schwierigkeiten, Druck Bank, Scheidung etc.). Wert des Teileigentums der Immobilie in der GmbH 400.000 €.2017 nach Stabilisierung des Unternehmens ist die Schwester wieder zum Nennwert ausgeschieden.Besteht für den Gesellschafter Herrn E Grunderwerbsteuerpflicht?Wenn ja, wie hoch ist die Bemessungsgrundlage, 50 % von 400.000 € oder 100 %?
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