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Erbe,Geschwister,Schnkung

Die Eltern unseres Mandanten waren vor ca. 20 Jahren in finanziellen Schwierigkeiten und es drohte der Verlust der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie.Es sollte die Erbfolge festgelegt werden. Die beiden Söhne haben jeweils einen Teil der Immobilie erworben, der ältere das Untergeschoss, der jüngere das Obergeschoss.Die Aufteilung erfolgte, weil der ältere, der auch in den dann folgenden Jahres sein Einfamilienhaus an das Elternhaus angebaut hat, zu dem Zeitpunkt noch kein Einkommen hatte (wegen seines jungen Alters), das gereicht hätte, das gesamte Haus zu kaufen.Fest stand jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt, dass er später in den Kaufvertrag des jüngeren Bruders eintreten würde, da dieser an einem Obergeschoss allein keine Verwendung hat. Grund dieser gesamten Aktion war, das Elternhaus vor dem Zugriff der Gläubigerbanken zu schützen.In der Folge hat der jüngere Bruder selbst anderswo gebaut und konnte die Annuität für das von ihm erworbene Obergeschoss im Elternhaus nicht leisten.Da es ohnehin geplant war, dass der ältere Bruder auch das Obergeschoss übernimmt, zahlte dieser die Raten. Im Jahr 2018 erwarb dann der ältere Bruder von dem jüngeren Bruder das Obergeschoss im Einfamilienhaus. Der ältere Bruder ist beruflich sehr erfolgreich und verfügt zum Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2018 über die Mittel, das Darlehen seines Bruders zu übernehmen.Wir sind der Ansicht, das es sich nicht um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang unter Geschwistern handelt, sondern zwischen Eltern und Kind, auch im späteren Erwerbsfall vom jüngeren auf den älteren Bruder. Wie ist die Rechtslage?
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