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§ 3 GrEStG,Interpolierend

Der Steuerpflichtige B ist einziger Kommanditist der B Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Komplementär ist die B GmbH, an welcher wiederum B zu 100 % Gesellschafter ist.Die B GmbH & Co. KG beabsichtigt nun, von der Ehefrau des B eine Wohnung zu erwerben. Da der Erwerb von Immobilien eines Ehegatten nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, gehen wir davon aus, dass auch der Erwerb durch die B GmbH & Co. KG von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die erworbene Immobilie fließt ja zu 100 % in das Vermögen des B, wenn auch im Rahmen seiner Beteiligung an der KG bzw. GmbH.Sehen Sie dies ebenso?
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