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Nachträgliche Minderung der Grunderwerbsteuer,Kaufpreisaufteilung,Verfehlung realer Wertverhältnisse

Der Kunde kauft ein Haus. In dem Objekt befinden sich nachweislich eine Einbauküche und verschiedene Möbel. In dem Kaufvertrag wurde nichts dazu vermerkt. Der Kunde liefert Nachweise (Bilder) und schätzt die Gegenstände mäßig. Das Finanzamt lehnt eine Änderung ab, da nichts im Vertrag steht. Ist eine Änderung/Reduzierung der Grunderwerbsteuer noch möglich?
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