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Teilungserklärung,§ 7 GrEStG,§ 3 WEG

A und B besitzen zu je 1/2 ein Grundstück von 1.000 qm Größe. Das Grundstück ist unbebaut uns hat einen Wert von 600.000,– €. Die Parteien begründen durch Teilungserklärung Wohnungseigentum nach § 8 WEG. Auf dem Grundstück sollen acht Eigentumswohnungen gebaut werden. A soll eine Eigentumswohnung im Wert von 400.000,– € bekommen gegen Hingabe seines Miteigentumsanteil in Höhe von 300.000,– €. Fällt hierfür Grunderwerbsteuer an? Wenn ja, bei wem? Alternative: A und B besitzen zu je 1/2 ein Grundstück von 1.000 qm Größe. Das Grundstück ist unbebaut und hat einen Wert von 600.000,– €. Das Grundstück wird geteilt in der Form, dass jeder ein Teilgrundstück als Alleineigentümer im Wert von 300.000,– € erhält. Fällt hierfür Grunderwerbsteuer an? (Steuerfrei gemäß § 7 GrErwStG?) B baut als Bauträger auf dem Grundstück des A 4 Eigentumswohnungen. A bekommt davon eine Eigentumswohnung zu einem Preis von 400.000,– € gegen Hingabe seines Grundstücks, das einen Wert von 300.000,– € hat. Fällt hier GrErwSt für A an? In welcher Höhe hat der B GrErwSt zu zahlen?
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